Je nach Haus gibt es auch Wohnungen, wo solche Verzierungen an den Fenstern angebracht sind.
Mir wurde gesagt, dass die Wohnungen frei veraendert werden koennen. Sind diese Gebaeude kein Gegenstand des Denkmalschutzes?
Kommentar von Herrn Ohtani: Das sind Gitter im suedeuropaeischen Stil. Ich kann den Wunsch zur Veraenderung schon verstehen, aber es sollte doch das Original bewahrt werden.
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